Der Begriff „Real Estate“ stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtssystem und leitet sich etymologisch von dem lateinischen Wort „res“ (Sache oder Ding) her. Im historischen englischen Recht wurde zwischen „personal property“ (bewegliches Eigentum wie Geld oder Güter) und „real property“ (unbeweglicher Grundbesitz) unterschieden. Da Grund und Boden sowie darauf errichtete Gebäude physisch permanent und unbeweglich („real“ im Sinne von realer, greifbarer Sachwert) existieren, etablierte sich die Bezeichnung „Real Estate“.