In Deutschland gibt es für Aktien, die im Privatvermögen nach Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 erworben wurden, grundsätzlich keine steuerfreie Spekulationsfrist mehr nach Ablauf eines Jahres. Jede Veräußerung von Aktien unterliegt unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine Ausnahme gilt historisch für Altbestände, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, deren Kursgewinne dauerhaft steuerfrei bleiben, sofern keine rechtlichen Änderungen greifen.