In Deutschland und den meisten anderen Ländern werden Dividendenzahlungen und Kapitalerträge automatisch von den depotführenden Banken und Kreditinstituten an das zuständige Finanzamt gemeldet. Da Gewinne aus Dividenden der Abgeltungsteuer unterliegen, behalten die Banken die Steuern in der Regel direkt an der Quelle ein und führen sie automatisch ab, es sei denn, es wurde ein Freistellungsauftrag eingereicht, der den Sparerpauschbetrag voll ausschöpft und somit die Steuerlast bis zu dieser Grenze vermeidet.