Ja, Dividendenzahlungen und Kapitalerträge müssen grundsätzlich versteuert werden, sofern sie den jährlichen Freibetrag überschreiten. In Ländern wie Deutschland unterliegen Dividenden der Abgeltungsteuer, die von der depotführenden Bank direkt einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt wird. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, kann den sogenannten Sparer-Pauschbetrag bis zur gesetzlichen Obergrenze steuerfrei nutzen, während darüber hinausgehende Erträge voll versteuert werden.